Das AOP-Gutachten – Ohne Empirie kein Gamechanger
Wird die Struktur der bestehenden Krankenhauslandschaft durch den Gesetzgeber geändert, bedarf es aufgrund der schweren Eingriffe in Grundrechte aber auch Art. 28 GG /recht der kommunalen selbstverwaltung) einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Wird das aop-gutachten als „Gamechanger“ in der Krankenhauslandschaft begriffen, sind die Anforderungen aufgrund des auslösenden Strukturwandels erheblich höher. […]
Das vorliegende IGES-gutachten zeigt gravierende methodische Schwächen – viele gutachterliche Annahmen beruhen auf wenig Empirie. Zugleich stellt es hohe Anforderungen an die patientenindividuelle Beurteilung des Einzelfalles durch eine fallindividuelle Kontextprüfung. Dieses Vorgehen birgt erhebliche Folgewirkungen – nicht nur für die Krankenhäuser, sondern auch für die Berufsgruppe der Klinikärzte […]