Curacon: Erst 20 Prozent nutzen ein Tax Compliance Management System

Studie sieht deutlichen Nachholbedarf – ohne TCMS führten Betriebsprüfungen bei jeder zweiten Organisation zu Steuernachbelastungen

Erst 20 Prozent der von Curacon untersuchten Organisationen verfügen über ein Tax Compliance Management System (TCMS). Gegenüber der ersten Erhebung aus dem Jahr 2021 ist der Anteil zwar um zwölf Prozentpunkte gestiegen, weitere 37 Prozent planen eine Einführung bislang jedoch lediglich. Die Studie „TCMS 2026“ zeigt zugleich finanzielle Risiken für Einrichtungen ohne systematisches Steuerkontrollsystem.

Die steuerlichen und regulatorischen Anforderungen an Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Kirchen und den öffentlichen Sektor haben nach Einschätzung von Curacon deutlich zugenommen. Insbesondere für gemeinnützige Organisationen können steuerliche Fehler neben Nachzahlungen auch weitergehende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben.

Die aktuelle Studie knüpft an eine erste Untersuchung aus dem Jahr 2021 an und untersucht, wie weit Tax Compliance Management Systeme inzwischen in den Organisationen etabliert sind.

Ohne TCMS häufiger Steuernachzahlungen nach Betriebsprüfungen

Besonders auffällig sind die Ergebnisse zu Betriebsprüfungen. Nach Angaben von Curacon führten diese bei Organisationen ohne TCMS in der Hälfte der Fälle zu Steuernachbelastungen.

Bei einem Drittel der davon betroffenen Organisationen lagen die Nachforderungen zwischen 100.000 und mehr als 500.000 Euro. Einrichtungen mit einem implementierten TCMS verzeichneten der Studie zufolge dagegen deutlich häufiger Betriebsprüfungen ohne Beanstandungen.

Dennoch kennen mehr als die Hälfte der Organisationen ohne TCMS nach Angaben von Curacon die steuerlichen Vorteile eines solchen Systems nicht. Vor allem kleinere Einrichtungen hätten bislang häufig wegen begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen auf die Einführung verzichtet.

Steuerkontrollsystem kann Betriebsprüfungen erleichtern

Zusätzliche Bedeutung erhalten Steuerkontrollsysteme durch die seit 2023 bestehende Erprobungsregelung nach § 38 EGAO. Unternehmen mit einem wirksamen Steuerkontrollsystem können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen bei steuerlichen Betriebsprüfungen erhalten.

Curacon verweist unter anderem auf potenziell kürzere Prüfungszeiträume, eine frühere Bestandskraft und geringere Liquiditätsbelastungen. Die Regelung bietet damit auch Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft einen zusätzlichen Anlass, ihre bestehenden Tax-Compliance-Strukturen zu überprüfen.

„Ein strukturiertes Steuerkontrollsystem schafft Rechtssicherheit, reduziert das Risiko von Nachbelastungen im Rahmen von Betriebsprüfungen und stärkt die persönliche Absicherung der Verantwortlichen“, erklärt Tilo Kurz, Leiter des Geschäftsbereichs Steuerberatung bei Curacon.

Die Studie enthält neben den Befragungsergebnissen zwei Praxisbeispiele zur Implementierung eines TCMS. Curacon stellt die Ergebnisse zudem am 30. September 2026 in einem Webinar vor.