Covid-19: Leere Betten werden wieder ausgeglichen

können rückwirkend zum 15. November Ausgleichszahlungen beantragen.

Angesichts der vierten Welle der Coronapandemie hat der Bundestag neue Finanzhilfen für Krankenhäuser beschlossen. Rückwirkend zum 15. November 2021 können Kliniken wieder Ausgleichszahlungen beantragen, wenn sie planbare oder Eingriffe verschieben, um Kapazitäten für - freizuhalten. Anspruch auf die Mittel haben alle Krankenhäuser, die Notfallzuschläge im Sinne der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses () erhalten oder dementsprechende Strukturen vorweisen können. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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