COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz – Wirtschaftliche Ersthilfe für Kliniken

Am 25.03. hat der das „Gesetz zum Ausgleich bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)“ beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser, Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen aufgefangen werden. […]

Dadurch, dass man sich weiterhin nur innerhalb des bestehenden Krankenhausfinanzierungssystems bewegen will, müssen die damit verbundenen Verpflichtungen zur Dokumentation, Kodierung, und letztlich auch zum Führen von Budgetverhandlungen weiter von den Krankenhäusern erfüllt werden. Insofern ist unklar, was bei den Häusern dann tatsächlich übrigbleibt.

Quelle: BDO Legal

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