COVID-19: Krankenhausentlastungsgesetz – Was müssen Krankenhäuser jetzt tun?

Auswirkungen und Konsequenzen des Krankenhausentlastungsgesetz auf die . gibt Empfehlungen

Punkte:

  • Verschiebung elektiver Eingriffe
  • Beantragung der (§ 21 Abs. 1 KHG)
  • Schaffung zusätzlicher (§ 21 Abs. 5 KHG)
  • € 50 – Zuschlag abrechnen (§ 21 Abs. 6 KHG)
  • Zahlungfrist

Quelle: BDO

 

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