COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz: Ausgleichszahlungsvereinbarung – Vorlage Datenmeldung an Regierungspräsidien

Die wöchentliche Übermittlung der Antragsstellung an das zuständige Regierungspräsidium ist sowohl im -Format als auch im PDF-Format (inkl. Unterschrift) vorzunehmen. Für die Kalendertage ab dem 13.07. ist die Ermittlung der Ausgleichszahlungen differenziert nach Krankenhäusern und Leistungsbereichen ( und ) anhand der Version 2.0 vorzunehmen.

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  • Ausgleichszahlungen § 21 KHG Berechnung (ZIP, 22 KB)
  • Ausgleichszahlungen § 21 KHG Berechnung 2.0 (ZIP, 24KB)

Quelle: BWKG

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