Covid-19: Kliniken erhalten Zuschläge für telemedizinische Beratung

G-BA trifft Sonderregelung für Spezialkliniken, die in intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-) eingebunden sind.

Spezialkliniken, die in intensivmedizinische digital-gestützte Versorgungsnetzwerke (IDV-Zentren) eingebunden sind, können im laufenden Jahr Zuschläge für telemedizinische Beratungsleistungen erhalten. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Zentrums-Regelungen für das Jahr 2021 geändert. Durch die Finanzierung sollen allgemeine stärker von der Expertise profitieren, die Herz- und Lungenkliniken bei der intensivmedizinischen Versorgung von - erworben haben. Entsprechend vernetzte Beratungskliniken können die Zuschläge erhalten, sofern sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Bisher war es Krankenhäusern in der Regel nicht möglich, telemedizinischen Konsiliarleistungen abzurechnen. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

Das könnte Dich auch interessieren …