Coronavirus – Vereinbarung zur labordiagnostischen Abklärung den aktuellen Bedingungen angepasst

Der Bewertungsausschuss hat in seiner 472. Sitzung die Ausweitung der Indikationskriterien zur Testung auf eine SARS-CoV-2-Infektion ( 32816) mit Wirkung zum 28.02.2020 beschlossen.

Danach soll die Untersuchungsindikation nach ärztlichem Ermessen gestellt werden – unter Berücksichtigung der Kriterien des Robert Koch-Instituts (). Damit können , wenn sie dies medizinisch für erforderlich halten, die Testung vornehmen. Die übernehmen dann die Kosten für die Laboruntersuchung. Ein vorheriger Aufenthalt in einem Risikogebiet oder in einer Region mit Krankheitsfällen ist nicht mehr grundsätzlich erforderlich. […]

Quelle: KV Thüringen

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