Coronavirus: Fachinformationen rund um die Finanzierung und Abrechnung der Leistungen im Zusammenhang mit der Infektionswelle

Informationen zum Umgang der AOK und der gesetzlichen (GKV) mit dem neuartigen (SARS-CoV-2). Fragen und Antworten zu medizinischen Aspekten hat der „AOK Medienservice Ratgeber“  zusammengestellt. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

  1. Wie können Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 von niedergelassenen Ärzten und abgerechnet werden? Gibt es dafür eine eigene Abrechnungsziffer?
  2. Bekommen die Ärzte und Krankenhäuser alle Leistungen bezahlt, die sie aufgrund des neuartigen Coronavirus durchführen müssen?
  3. Wie hoch sind die Kosten, die den gesetzlichen für den Coronavirus-Test entstehen?
  4. Wie wird gewährleistet, dass bei einem starken Anstieg der medizinischen Leistungen infolge einer Pandemie die Finanzierung aller Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt ist? Gibt es ein „finanzielles Polster“ für solche Fälle?
  5. Liegen der AOK bereits Daten zu Behandlungen in Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus vor?
  6. Gibt es schon Informationen zu den Kosten, die der AOK durch Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus bzw. durch die Abklärung der Verdachtsfälle entstehen?
  7. Kommt die Krankenkasse für Ausfallzeiten von Arbeitnehmern auf, die im Zusammenhang mit der Infektionswelle entstehen?
  8. Wie informiert die AOK ihre Versicherten über das neuartige Coronavirus? Und welche Maßnahmen werden zum Schutz der Mitarbeiter ergriffen?
  9. Wie steht es um die Liefersicherheit für Arzneimittel aufgrund der Coronavirus-Pandemie?
  10. Wie bewertet die AOK die Aussetzung der zur Entlastung der Krankenhäuser?
  11. Wie sieht die Regelung zur erleichterten Krankschreibung bei Erkältungen aus und wie lange gilt sie?
  12. Wie sehen die Regelungen zu erleichterten -Versorgung aus und wie lange gelten sie?

Quelle: AOK-Bundesverband

 

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