Coronavirus: Der Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser, Vertragsärzte/MVZ und Pflege

Der Entwurf des -Krankenhausentlastungsgesetz

Mit den Regelungen wird – zunächst – ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von ca. 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass „alle genannten Werte von der derzeit nicht absehbaren Dynamik der Ansteckungsquoten, der Wirkung der Isolationsmaßnahmen und der hieraus resultierenden ärer Behandlungsfälle abhängig sind.“ Die Maßnahmen sollen aus der Liquiditätsreserve des finanziert werden.  […]

Quelle: Solidaris

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