Corona-Pandemie: Die Kliniken 2021 nicht im Regen stehen lassen!

Am  2. Februar tagt der Expertenbeirat zur Corona-Sicherung für Kliniken. Der kkvd fordert ein klares Signal von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den , dass die Kliniken im zweiten Pandemiejahr wirtschaftlich abgesichert werden. Auch wenn die Zahl von -Patienten auf den Stationen aktuell wieder sinkt, ist im Jahr 2021 für die Kliniken kein Normalbetrieb mit geregelten Einnahmen in Sicht.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Es ist gut, dass Gesundheitsminister Spahn den Expertenbeirat zum Corona-Ausgleich für Kliniken nun wieder einberufen hat. Die Krankenhäuser warten dringend auf ein klares Signal von der Politik und den Krankenkassen, dass sie im zweiten Jahr der Corona- wirtschaftlich nicht im Regen stehen gelassen werden. Derzeit müssen sich die Krankenhäuser wirtschaftlich mühsam von Monat zu Monat hangeln. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass sich die Versorgungssituation mit der Ausbreitung von Mutationen wie der Virusvariante B.1.1.7 erneut und schlagartig verschärfen kann. Ausgleichszahlungen für die Versorgung von Corona-Patienten erhalten nur ausgewählte Häuser, aktuell befristet bis Ende Februar. Doch COVID-19-Patienten werden in viel mehr Kliniken versorgt. Und in allen Krankenhäusern ist an einen Regelbetrieb absehbar kaum zu denken. Um die medizinische Versorgung weiter sicherstellen zu können, brauchen die Kliniken endlich eine wirtschaftliche Absicherung und Planungssicherheit für das Jahr 2021. Daher müssen nun schnell neue Liquiditätshilfen für alle Kliniken auf den Weg gebracht werden, deren zielgenaue Verteilung über einen Ganzjahresausgleich am Jahresende sichergestellt wird.“

Aus Sicht des kkvd sollten sich die neuen Liquiditätshilfen an den ausdifferenzierten Ausgleichszahlungen orientieren, die bis zum 30. September 2020 galten. Ende 2021 werden die ausgezahlten Beträge dann im Rahmen eines für alle Krankenhäuser verpflichtenden Ganzjahresausgleichs abgeglichen. […]

Der kkvd fordert zudem, die im Jahr 2021 auszusetzen und das 5-Tage-Zahlungsziel der Krankenkassen für die Begleichung von Krankenhausrechnungen dauerhaft beizubehalten. Auch sollte die des Medizinischen Dienstes für das ganze Jahr 2021 auf maximal 5 Prozent abgesenkt bleiben.

„Unsere Forderungen zielen nicht darauf ab, die bestehenden Krankenhausstrukturen dauerhaft zu konservieren. Es geht jetzt darum, die Krankenhäuser in einer akuten Ausnahmesituation abzusichern und handlungsfähig zu halten. Eine Reform der Krankenhausstruktur und -finanzierung ist notwendig. Doch das muss planvoll sowie am Bedarf orientiert geschehen und nicht durch einen ungesteuerten Strukturwandel in der Krise“, so Rümmelin abschließend.

: Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V.

 

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