Change-of-Control-Klausel im neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz
Durch das neue Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) und auf dessen Grundlage noch durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu erlassenden Verordnungen soll die stationäre medizinische versorgung in Niedersachsen mit dem Ziel der Sicherstellung wohnortnaher und hochwertiger Versorgung neu geordnet werden. Dafür wird das Land in Versorgungsregionen unterteilt und krankenhäuser als Grund-, Schwerpunkt- und maximalversorger klassifiziert. Dort, wo Krankenhäuser für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht oder nicht mehr erforderlich sind und ambulante Angebote fehlen, soll die Einführung von regionalen gesundheitszentren gefördert und modellhaft erprobt werden.
Daneben gibt es weitere für Krankenhausträger und deren Gesellschafter relevante Änderungen, denen hier die Aufmerksamkeit gelten soll. […]