BWKG zum MDK-Reformgesetz: Als Reform gestartet, als Straf- und Finanzkürzungsgesetz geendet

Piepenburg: „Es ist absurd, Kliniken zu bestrafen, wenn sie im Patienteninteresse handeln“

„Der ursprüngliche Gesetzentwurf enthielt gute Ansätze für die dringend notwendige Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Daraus ist nun ein Krankenhaus-Bestrafungsgesetz geworden“, stellt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, Detlef Piepenburg, als Bewertung zum gestern vom verabschiedeten Gesetz fest. Statt der erhofften Bürokratieentlastung bringe das Gesetz weitere Finanzkürzungen. „Das hat in den Krankenhäusern Entsetzen ausgelöst, denn schon heute arbeitet jede zweite Klinik im Südwesten mit einem , während die Krankenkassen Milliardenreserven anhäufen“, ergänzt Piepenburg.

Anlass sind die Änderungsanträge, die kurz vor der Schlussabstimmung das Gesetz nochmals deutlich zulasten der Krankenhäuser verschärft haben. So wurde festgelegt, dass Krankenhäuser für jede Krankenhausrechnung, deren Überprüfung eine Minderung des Rechnungsbetrags zur Folge hat, neben einer Rückzahlung noch zusätzlich eine von mindestens 300 Euro bezahlen müssen. „Faire Überprüfungen der Krankenhausabrechnungen werden selbstverständlich akzeptiert“, stellt Piepenburg klar. „Aber mit den Änderungen wird die Grundausrichtung des Gesetzes verändert. Bislang war es Ziel, durch verschiedene Maßnahmen die Anzahl der Prüfungen deutlich zu reduzieren. Durch die Einführung von Strafzahlungen werden die MDK-Prüfungen nun zu einem Finanzierungsinstrument der im stehenden Krankenkassen. Damit haben die Krankenkassen kein Interesse mehr an einvernehmlichen Lösungen und einer Reduzierung der Prüfungen“, erläutert Piepenburg.  […]

: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.

Das könnte Dich auch interessieren …