BWKG stellt aktualisiertes Rechnungsmuster für Selbstzahler nach § 8 Abs. 9 KHEntgG für 2026 bereit

Überarbeitete Vorlage unterstützt Krankenhäuser bei korrekter Abrechnung individueller Entgelte

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) hat eine aktualisierte Fassung des Rechnungsmusters für Selbstzahler nach § 8 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Vorlage dient Krankenhäusern als Orientierung bei der Abrechnung individueller Entgelte gegenüber Patientinnen und Patienten, die Leistungen außerhalb der regulären Vergütungssystematik in Anspruch nehmen und diese selbst tragen.

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