BVMed-Kurzstellungnahme zum Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

Die Liquidität der muss schnell und unbürokratisch sichergestellt werden.
Mitgliedsunternehmen geben uns bereits Rückmeldungen, dass die Krankenhäuser fällige Rechnungen momentan nicht zahlen oder um einen Aufschub bitten. Der BVMed bewertet positiv, dass durch den Gesetzentwurf die erforderliche Liquidität der Krankenhäuser gesichert und COVID-19 bedingte Mehrkosten durch verschiedene Maßnahmen ausgeglichen werden, ohne den Bürokratieaufwand auszudehnen. Die Höhe der geplanten Ausgleichspauschale von 560 € für die Verschiebung von planbaren Aufnahmen, und Eingriffen kann für hochspezialisierte Krankenhäuser der Maximalversorgung nicht ausreichend sein. Hier sind sachgerechte, auf der Basis der vorliegenden DRGKalkulation abgeleitete Pauschalen zu prüfen  […]

Quelle: BVMed (PDF, 92KB)

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