BVMed fordert Qualitätskriterien über Mindeststrukturen hinaus
MedTech-Verband übermittelt Stellungnahme an das IQWiG zu Methoden der Mindestvorhaltezahlen – Fokus auf Ergebnisqualität, Innovation und Versorgungseffizienz
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat in einer Stellungnahme an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gefordert, bei der Ableitung von Mindestvorhaltezahlen nicht nur auf strukturelle Vorgaben, sondern stärker auf konkrete Qualitätskriterien zu setzen. „Die MedTech-Branche fordert im Rahmen der Krankenhausreform konkrete Qualitätskriterien, die über reine Strukturvorgaben hinausgehen und sowohl technische, prozessuale als auch ergebnisorientierte Standards umfassen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zu den „Methoden zur Ableitung von Mindestvorhaltezahlen“.
BVMed-Krankenhausexperte Olaf Winkler betonte: „Die Konzentration auf Mindeststrukturen greift zu kurz. Im Alltag zählen Ergebnisqualität, Innovation und Versorgungseffizienz.“
Der Verband akzeptiere Mindestvorhaltezahlen grundsätzlich, sofern diese auf einer fundierten Bedarfsanalyse und wissenschaftlichen Grundlage beruhen. Qualitätsverbesserungen seien in hochspezialisierten Leistungsgruppen mit bereits bestehenden Strukturvorgaben des G-BA – wie etwa bei Transkatheter-Aortenklappenimplantationen (TAVI) – nicht zu erwarten, da dort ohnehin keine „Gelegenheitsversorgung“ stattfinde.
In breit gefassten Leistungsgruppen wie der Allgemeinen Inneren Medizin oder der Allgemeinen Chirurgie sei der Nutzen von Mindestvorhaltezahlen aus BVMed-Sicht methodisch fragwürdig, da diese Gruppen ein heterogenes Spektrum an Behandlungsfällen umfassen. Pauschale Schwellenwerte seien dort nicht sachgerecht.
Die bisherigen Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seien laut BVMed ein wirksames Instrument der Qualitätssicherung, sofern sie auf einer angemessenen Evidenzgrundlage beruhen. Neue Mindestvorhaltezahlen sollten nur auf belastbaren, evidenzbasierten Daten basieren.
Der Verband fordert: „Es sollte sichergestellt sein, dass Schwellenwerte nicht auf Schätzungen oder unzureichend dokumentierten Annahmen beruhen.“






