Bundesweite Regelung zum Mindestpersonalbestand an Kliniken könnte aus Sicht des Gesundheitsministeriums auch zum Bettenabbau in Brandenburg führen
Aus Sicht der Brandenburger Krankenhausgesellschaft, die 52 Häuser mit 16 600 Betten vertritt, ist die neue Verordnung kontraproduktiv.
Es sei nicht nur ein gravierender Eingriff in die Handlungsfreiheit des Managements, hieß es. Alle Krankenhäuser – egal ob sie Regel- oder Maximalversorgung leisteten – würden über einen Kamm geschoren. Eine Verknappung von Behandlungskapazitäten werde befürchtet, hieß es.
Quelle: MOZ






