Bundestag muss Krankenhausreform retten
Zur heutigen Verabschiedung des Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundeskabinett erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland:
„Nun ist der Bundestag in der Pflicht, das wichtige Projekt Krankenhausreform zu retten. Minister Lauterbach hat einen Gesetzentwurf vorgelegt und durchs Bundeskabinett gebracht, der nicht praxistauglich ist. Mit seiner Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung ersetzt der Minister bisherige Fehlanreize im Fallpauschalen-System schlicht durch neue Fehlanreize. Sein Versprechen einer Entökonomisierung durch eine fallzahlunabhängige Klinikfinanzierung löst er damit nicht ein…







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Wir schließen uns der Bewertung und Einschätzung der DDG zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses uneingeschränkt an
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