Bundestag beschließt Verkürzung der Verjährungsfristen für Ansprüche zwischen Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenversicherungen

VOELKER & Partner Rechtsanwälte informiert, über die Abstimmung des Bundestag für das (PpSG). Verjährungsfrist für Ansprüche zwischen Krankenhäusern und von bislang vier (bzw. von einzelnen Gerichten angenommenen drei Jahren) sollen auf nunmehr zwei Jahre herabgesetzt werden. Dies wirkt allerdings nur für Ansprüche der Kassen sofort, für Ansprüche der Krankenhäuser erst mit zeitlicher Verzögerung, nämlich für Ansprüche, die ab dem 01.01.2019 entstehen. Aus Sicht der Krankenhäuser ist daher keine besondere Eilbedürftigkeit zum Jahresende mehr gegeben. […]

Quelle: VOELKER & Partner Rechtsanwälte

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