Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz

Die vom verabschiedete geänderte Version des MDK-Reformgesetzes ist aus Sicht der Krankenhäuser ein weiterer deutlicher Rückschritt gegenüber dem Kabinettsentwurf

die Drucksache (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/148/1914871.pdf) die heute Abend im Bundestag in 2. und 3. Lesung entschieden wird enthält gegenüber dem Kabenettsentwurf weitere Änderungen zu Lasten der Krankenhäuser:

  • von vier (statt drei im Kabinettsentwurf und bisher 4 Wochen) Monaten für die Kassen
  • in Höhe von 12,5% (statt ursprünglichen 10%)
  • Im Jahr 2020 Aufschlag auf alle Rechnungsminderungen bei allen Häusern von 10 % der Differenz, mindestens jedoch 300€

Quelle: Klinikverbund Hessen

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