Bundesregierung plant Umsatzsteuerbefreiung für Privatkliniken

In dem seit 31.7. vorliegenden Regierungsentwurf des JStG 2019 ist eine für vorgesehen.

Mit der Ver­ab­schie­dung des JStG 2019 ist vor­aus­sicht­lich Ende Oktober / Anfang Novem­ber zu rech­nen. Die Neu­reg­lung soll ab 1.1. Anwen­dung fin­den. Wol­len Pri­vat­k­li­ni­ken für Zei­träume bis Ende 2019 die ­steu­er­be­f­rei­ung in Anspruch neh­men, müs­sen sie sich wie bis­her auch auf die Mehr­wert­steu­er­sys­tem-Richt­line beru­fen. […]

Quelle: Ebner Stolz

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