Bundesrechnungshof fordert stärkere Budgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen

Extrabudgetäre Vergütungen steigen deutlich – Ausgabensteuerung der GKV unter Druck

Der Bundesrechnungshof warnt vor einer zunehmenden Entgrenzung der Ausgaben in der ambulanten ärztlichen Versorgung. In einem aktuellen Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages empfiehlt er, vertragsärztliche Leistungen künftig wieder stärker zu budgetieren. Hintergrund ist der stark gestiegene Anteil extrabudgetär vergüteter Leistungen, die ohne feste Ausgabenobergrenzen abgerechnet werden können.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofes wurden gesetzlich Versicherte im Jahr 2022 von rund 185.000 Vertragsärztinnen und Vertragsärzten versorgt. Die Ausgaben für vertragsärztliche Leistungen beliefen sich auf mehr als 46 Milliarden Euro, was rund 17 Prozent der Gesamtausgaben der GKV entspricht.

Anteil extrabudgetärer Vergütung nahezu verdoppelt

Besondere Sorge bereitet dem Bundesrechnungshof die Entwicklung der extrabudgetären Vergütungen. Deren Anteil an der gesamten vertragsärztlichen Vergütung ist zwischen 2009 und 2022 von 22 auf fast 43 Prozent gestiegen. Damit werde ein immer größerer Teil der ambulanten Leistungen ohne wirksame Mengen- und Kostenbegrenzung vergütet.

Aus Sicht der Prüfer erhöht diese Entwicklung das Risiko unwirtschaftlicher und medizinisch nicht notwendiger Leistungen. Zudem fehlten bislang bundeseinheitliche Kriterien, nach denen festgelegt wird, welche Leistungen unbegrenzt vergütet werden dürfen.

Fehlende Evaluation bestehender Sondervergütungen

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass zahlreiche extrabudgetäre Leistungen seit vielen Jahren – teilweise seit über einem Jahrzehnt – bestehen, ohne dass ihre Wirtschaftlichkeit oder ihr Beitrag zur Versorgungsqualität systematisch überprüft worden sei. Eine umfassende Evaluation sei daher dringend erforderlich.

Extrabudgetäre Vergütung sollte nach Auffassung der Prüfer grundsätzlich nur dann eingesetzt werden, wenn sie nachweislich zu einer deutlichen Verbesserung von Qualität und Effizienz der Versorgung führt.

Kritik am Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden 2019 zusätzliche Fallgruppen geschaffen, deren Leistungen unbegrenzt vergütet werden. Ziel war unter anderem, die Wartezeiten auf Arzttermine zu verkürzen. Bis Ende 2022 gab die GKV hierfür rund 12 Milliarden Euro aus.

Der Bundesrechnungshof kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass keine belastbaren Belege vorliegen, wonach diese Regelungen tatsächlich zu kürzeren Wartezeiten oder einer spürbaren Verbesserung der Versorgung geführt haben.

Zweifel an weiterer Entbudgetierung

Auch aktuellen Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, etwa zur Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, begegnet der Bundesrechnungshof mit Skepsis. Eine Abschaffung von Ausgabenobergrenzen sei aus seiner Sicht kein geeignetes Instrument, um Versorgungsprobleme – etwa im ländlichen Raum – nachhaltig zu lösen.

Unbegrenzte Vergütungen sollten daher die Ausnahme bleiben, um eine auskömmliche Honorierung sicherzustellen, ohne gleichzeitig unkontrollierbare Ausgabensteigerungen in der GKV zu verursachen.

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