Bundesrat: Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)

Die Einführung einer pauschalierten bereits für das Jahr auch bei kleinsten Fehlern in der Abrechnung geht zu weit und wird vom abgelehnt

Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Fassung des MDK-Reformgesetzes sieht in § 275c SGB V zugunsten der neben einer Verlängerung der Frist von drei auf vier Monate für die Einleitung der Prüfung und Erhöhung der Prüfquote von 10 auf 12,5 Prozent für das Jahr 2020 die Einführung eines Aufschlages auf den zurückzuzahlenden Differenzbetrag im Jahr 2020 und Mindestbetrages in Höhe von 300 Euro vor. Dies stellt eine Verschärfung der Strafzahlungen gegenüber der bislang vorgesehenen Regelung dar, die dazu führt, dass zukünftig bereits ab dem Jahr 2020 bei kleinsten Fehlern in der Abrechnung pauschalierte Strafzahlungen leisten müssen. Nach der vorgesehenen Regelung soll auch bei Abrechnungsbeträgen unterhalb von 3 000 Euro ein Aufschlag in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro anfallen. Die Krankenhäuser befinden sich bundesweit im Strukturwandel und müssen in der ihrer gestärkt werden. Die nunmehr vorgesehenen verschärften Regelungen führen jedoch zur wirtschaftlichen Schwächung der Krankenhäuser. (Drucksache 556/19 (Beschluss))

Quelle: Bundesrat (PDF, 88KB)

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