Bundesrat beschließt Transformationsfonds
50 Milliarden Euro für die Modernisierung der Krankenhausstrukturen
Die Modernisierung der Krankenhauslandschaft wird mit bis zu 50 Milliarden Euro aus einem Transformationsfonds gefördert. Der Bundesrat hat der entsprechenden Rechtsverordnung am 21. März 2025 zugestimmt. Die Mittel stehen ab 2026 für 10 Jahre bereit, sofern die Bundesländer mindestens 50 Prozent der Investitionskosten übernehmen.
Ziel der Förderung ist die Umstrukturierung und Konzentration stationärer Versorgungsangebote. Unterstützt werden unter anderem Zentrenbildung, telemedizinische Netzwerke, integrierte Notfallstrukturen und die Schließung unrentabler Krankenhausstandorte. Die Finanzierung erfolgt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, wobei der Bund 25 Milliarden Euro beisteuert und die Länder einen gleich hohen Betrag aufbringen müssen.
Das Antragsverfahren wird digitalisiert und entbürokratisiert. Anträge werden über ein Online-Portal eingereicht und vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bearbeitet. Die geförderten Projekte dürfen frühestens ab dem 1. Juli 2025 starten, Planungen sind jedoch bereits möglich. Mit dem Fonds wird die Krankenhausreform (KHVVG) weiter vorangetrieben, um eine leistungsgruppenbezogene und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.