Bundesfinanzhof entscheidet zur Körperschaftsteuer bei Zytostatika-Abgaben

V R 39/17 | , Urteil vom 06.06.

Die Abgabe von Zytostatika an ambulante Krankenhauspatienten durch eine ist auch dann dem steuerfreien Zweckbetrieb des Krankenhauses nach § 67 Abgabenordnung (AO) zuzuordnen, wenn der die Behandlung durchführende ermächtigte Krankenhausarzt die ambulante im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit ausführt. Es ist nicht erforderlich, dass die Behandlung zur Dienstaufgabe des Arztes gehört […]

Quelle: BPG-Münster

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