Bundesbasisfallwert – Vereinbarung 2020 gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG

BBFW für das Jahr in Höhe von 3.671,18 Euro vereinbart

Die Korridorgrenzen von 2,50 % über dem BBFW und 1,02 % unter dem BBFW für die Annäherung der an den BBFW liegen damit bei 3.762,96 Euro für die obere Grenze und 3.633,74 Euro für die untere Grenze. […]

Quelle: GKV-Spitzenverband (PDF, 119KB)

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