BStabG: DGN, BDN und BVDN kritisieren Budgetlogik und sehen Risiken für die neurologische Versorgung
Die Fachverbände sehen die geplanten Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes mit großer Sorge.
In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen die Fachverbände vor erheblichen Auswirkungen auf die neurologische Versorgung im stationären und ambulanten Bereich. Insbesondere die stärkere Kopplung der Versorgung an die Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung wird als kritisch bewertet.
Im Zentrum der Kritik steht die im Gesetzentwurf angelegte Logik, Versorgungsleistungen stärker an die finanzielle Entwicklung der GKV zu binden. Aus Sicht der neurologischen Fachgesellschaften handelt es sich dabei nicht um eine strukturelle Reform, sondern um eine pauschale Begrenzung medizinischer Leistungen. Dies könne nach Einschätzung der Verbände zu Versorgungsengpässen führen und bestehende strukturelle Probleme im Gesundheitswesen eher verschärfen als lösen.
Die DGN und die Berufsverbände betonen, dass vor allem neurologische Erkrankungen zu den größten medizinischen und ökonomischen Herausforderungen des Systems gehören. Erkrankungen wie Schlaganfall, Demenz, Multiple Sklerose, Epilepsie oder neuromuskuläre Krankheitsbilder seien eine wesentliche Ursache für Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Nach Angaben der Verbände verursachen neurologische Erkrankungen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten und stehen in ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung vor anderen großen Krankheitsgruppen.
Gleichzeitig verweisen die Fachgesellschaften auf eine steigende Nachfrage nach neurologischer Versorgung, die vor allem durch demografische Entwicklungen und medizinische Fortschritte weiter zunimmt. Viele neurologische Krankheitsbilder seien zudem zeitkritisch, sodass Verzögerungen in Diagnostik und Therapie zu irreversiblen Schäden und langfristig höheren Folgekosten führen könnten.
Auswirkungen auf Versorgung und Zugänglichkeit
Kritisch bewertet wird insbesondere die mögliche Folge, dass sich die Versorgung stärker an Budgetgrenzen als an medizinischem Bedarf orientiert. Die Verbände warnen vor längeren Wartezeiten, verzögerter Diagnostik und eingeschränktem Zugang zu spezialisierten Behandlungsangeboten. Dies könne vulnerable Patientengruppen betreffen, etwa Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen, Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung.
Zudem sehen die Fachverbände eine potenzielle Verlagerung von Kosten in andere Sozialversicherungssysteme wie Pflege- und Rentenversicherung sowie in den Sozialhaushalt insgesamt. Eine rein finanzorientierte Steuerung könne damit langfristig zu höheren gesamtgesellschaftlichen Belastungen führen.
Forderung nach Strukturreformen statt Budgetbegrenzung
Statt pauschaler Ausgabenbegrenzungen fordern DGN, BDN und BVDN eine konsequent strukturierte Weiterentwicklung der Versorgung. Im Mittelpunkt stehen dabei der Ausbau ambulanter und sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen, eine stärkere Priorisierung zeitkritischer Erkrankungen sowie die Einführung standardisierter Behandlungspfade.
Besonders betont wird zudem die Bedeutung von Digitalisierung und Telemedizin, um Versorgungswege zu verkürzen und Ressourcen effizienter zu nutzen. Auch eine stärkere Einbindung nichtärztlicher Berufsgruppen wie spezialisierten Pflegekräften oder Physician Assistants wird als wichtiger Baustein gesehen.
Darüber hinaus sprechen sich die Verbände für eine bessere Nutzung von Register- und Routinedaten zur Steuerung der Versorgung aus. Doppeluntersuchungen und bürokratische Schnittstellenprobleme zwischen ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung sollten nach Ansicht der Fachgesellschaften reduziert werden.
Balance zwischen Finanzierung und Versorgungsrealität
Trotz der deutlichen Kritik betonen die neurologischen Fachverbände, dass sie das Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich unterstützen. Einsparpotenziale sehen sie jedoch weniger in der Begrenzung medizinischer Leistungen als vielmehr in der Vermeidung von Fehlversorgung, einer besseren Koordination der Versorgungsstrukturen und einer stärkeren Präventionsorientierung.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht damit die Forderung nach einer Reform, die medizinischen Bedarf, Versorgungsrealität und langfristige Folgekosten stärker berücksichtigt. Die Finanzierung neurologischer Versorgung dürfe nicht allein über kurzfristige Budgetlogiken gesteuert werden, da dies aus Sicht der Fachgesellschaften zu systemischen Versorgungsrisiken führen könnte.




