„BSG-Folgenmilderungsgesetz“ beschlossen

Die Auswirkungen des für Kliniken und werden von Seufert Rechtanwälte beleuchtet sowie Empfehlungen für Krankenhäuser aufgezeigt.

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des am 09.11.2018 beschlossenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes – PpSG die negativen Folgen der in den letzten Jahren immer eigenwilligeren des Bundessozialgerichts () abgemildert und der schonungslosen Ausnutzung dieser Rechtsprechung durch die Krankenkassen eine zeitliche Grenze gesetzt

Seufert Rechtsanwälte empfiehlt Krankenhäusern, Rückforderungen von Krankenkassen, welche in den Jahren oder früher entstanden sind und aktuell noch geltend gemacht werden, sollten nicht mehr akzeptiert werden. Weiterhin wird geraten, keine Verjährungsverzichtserklärungen für Rückforderungen von Krankenkassen mehr abzugeben, welche in den Jahren 2016 oder früher entstanden sind. Die vorstehenden Empfehlungen können nicht alle krankenhausindividuell gegebenen Situationen erfassen. Krankenhäusern, welche trotz der Neuregelungen Verjährungsverzichtserklärungen, Vergleiche oder sonstige Vereinbarungen abgeben bzw. vereinbaren wollen, wird dringend geraten, diese juristisch prüfen zu lassen […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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