Brandenburger Kliniken erhalten gut 51 Millionen Euro an Freihaltepauschalen

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 wurde ein neues Verfahren der Ausgleichszahlungen für im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingeführt. Krankenhäuser, die zur Erhöhung der Bettenkapazitäten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten planbare und Eingriffe verschieben oder aussetzen, erhalten für die Ausfälle der Einnahmen rückwirkend ab dem 15. November 2021 Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Zum heutigen ersten Auszahlungstermin des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) im aktuellen Ausgleichszahlungsverfahren werden rund 51,5 Millionen Euro für die Brandenburger Krankenhäuser an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ausgezahlt. Das LASV gibt dieses Geld umgehend an die derzeit 42 berechtigten Krankenhäuser weiter. Grundlage waren Meldungen der Kliniken für die Kalenderwochen 46 bis 52 des vergangenen Jahres. Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser, die am gestuften System von Notfallstrukturen teilnehmen. […]

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

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