Brandenburg startet Poliklinik-Förderprogramm mit 40 Millionen Euro

Neue Richtlinie soll ambulant-stationäre Zentren stärken und Krankenhausstandorte transformieren

Das Land Brandenburg stellt bis 2030 bis zu 40 Millionen Euro für den Aufbau und die Weiterentwicklung sogenannter Polikliniken bereit. Wie das Gesundheitsministerium am 1. März 2026 mitteilte, tritt die „Förderrichtlinie des Landes Brandenburg zur Sicherung regionaler Gesundheitsstrukturen durch Polikliniken“ in Kraft. Gesundheitsministerin Müller kündigte an, damit eine gezielte investive Grundlage für ambulant-stationäre Zentren zu schaffen und Krankenhausstandorte langfristig als regionale Versorgungsorte zu sichern.

Im Jahr 2026 stehen zunächst zwölf Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Zukunftspakets Brandenburg zur Verfügung. Gefördert werden ausschließlich Sachinvestitionen ab einem Mindestvolumen von einer Million Euro. Laufende Betriebs- und Personalkosten sind nicht förderfähig. Die Mittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Hintergrund ist die laufende Krankenhausreform des Bundes. Während der Transformationsfonds vor allem stationäre Konzentrations- und Spezialisierungsprozesse unterstützt, adressiert er nach Darstellung des Ministeriums keine investiven Bedarfe im ambulanten Bereich. Brandenburg schließt diese Lücke mit einem eigenen Förderinstrument. Ziel ist die Umwandlung, Weiterentwicklung und nachhaltige Sicherung bestehender Krankenhausstandorte oder anderer regional bedeutsamer Gesundheitsstandorte zu integrierten ambulant-stationären Zentren.

Gefördert werden unter anderem die Einrichtung und Weiterentwicklung von Polikliniken, Medizinischen Versorgungszentren sowie vergleichbaren ambulanten Einrichtungen. Ebenso umfasst die Richtlinie bauliche Anpassungen, Umnutzungen sowie den Aufbau integrierter regionaler Versorgungsketten von Prävention über ambulante Behandlung bis hin zu Pflege und Rehabilitation.

Ministerin Müller sprach in diesem Zusammenhang von einer „Poliklinik Deluxe“. Ziel sei es, ambulante, teilstationäre und stationäre Elemente enger zu verzahnen. Versorgung dürfe nicht an Sektorengrenzen scheitern, sondern müsse sich am regionalen Bedarf orientieren. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Gesellschaften sowie gemeinnützige oder öffentliche Träger mit klarem regionalem Versorgungsbezug. Die aktive Rolle der Kommunen wird bei der Projektbewertung besonders berücksichtigt.

Für Krankenhäuser und kommunale Träger eröffnet die Richtlinie neue Optionen im Rahmen der Strukturtransformation. Insbesondere Standorte mit perspektivisch veränderten stationären Kapazitäten erhalten damit eine investive Grundlage, um ambulante Angebote auszubauen und regionale Versorgungsketten strategisch weiterzuentwickeln. Die Maßnahme versteht sich als ergänzende Strukturpolitik zur Bundesreform und als Instrument zur Stabilisierung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.

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