Brandenburg startet digitales Antragsverfahren für Leistungsgruppen – Krankenhäuser müssen bis Ende Juli handeln

Nächster Schritt der Krankenhausreform: Kliniken beantragen ihre künftigen Leistungsbereiche digital über „KLAAS“

In Brandenburg beginnt mit dem heutigen Tag offiziell das Antragsverfahren für die Zuweisung von Leistungsgruppen – ein zentrales Instrument der Krankenhausreform gemäß Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Alle somatisch tätigen Krankenhäuser im Land können ab sofort Leistungsgruppen inklusive geplanter Fallzahlen beantragen. Die Frist für die Einreichung läuft bis Ende Juli 2025.

Die digitale Antragstellung erfolgt über das neue Krankenhaus-Länder-Antrags-Analyse-System (KLAAS), das von der trinovis GmbH bereitgestellt wird. Die Registrierung ist bereits seit dem 2. Juni möglich, nun folgt die offizielle Einreichungsphase. In einer Online-Veranstaltung informiert das Brandenburger Gesundheitsministerium heute detailliert über das Verfahren.

Mit der Zuweisung der aktuell 65 bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen ersetzt das neue Planungsinstrument die bisherige Fachabteilungs- und Bettenstruktur. Nur Krankenhäuser mit zugewiesener Leistungsgruppe – z. B. Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin oder Geburtshilfe – dürfen künftig entsprechende Leistungen stationär erbringen und abrechnen. Die Zuweisung muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

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