Brandenburg: Gesundheitsministerium reaktiviert Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern

Angesichts wieder deutlich steigender Corona-Infektionszahlen reaktiviert das Gesundheitsministerium die Allgemeinverfügung zur Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern. Ab heute (24. November 2021) müssen die Krankenhäuser in Brandenburg für die Versorgung von -Patientinnen und - wieder mindestens 10 Prozent (ehemals 20 Prozent) der tatsächlich betreibbaren Betten auf den Normalstationen und mindestens 15 Prozent (ehemals 30 Prozent) der intensivmedizinischen Betten mit Beatmungsmöglichkeit freihalten. Die Regelung trat zuletzt am 29. März 2021 in Kraft. Seit dem 1. Juni 2021 war sie unbefristet ausgesetzt. Dass die Krankenhäuser weniger Betten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten freihalten müssen als noch im Frühjahr ist dem Umstand geschuldet, dass derzeit sehr viele Nicht-COVID-Patientinnen und -Patienten behandelt werden müssen. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, behält sich das Gesundheitsministerium eine Anpassung der Freihaltekapazitäten vor.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

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