BMG: Bundestag beschließt Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Grundlegende Reform der Finanzierung in der stationären Versorgung

Am 17. Oktober 2024 hat der Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet, das weitreichende Änderungen in der Finanzierung und Struktur der Krankenhausversorgung in Deutschland mit sich bringt. Im Zentrum der Reform steht die Einführung einer Vorhaltevergütung, die es ermöglichen soll, bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung finanziell abzusichern.

Wesentliche Änderungen für die Krankenhäuser:

  • Verringerung des ökonomischen Drucks: Die Vorhaltevergütung sichert die Finanzierung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern, die zuvor stark von DRG-Fallpauschalen abhängig waren.
  • Vollständige Refinanzierung: Ab 2024 werden die Kostensteigerungen der Krankenhäuser, einschließlich Tarifsteigerungen, vollständig refinanziert.
  • Verbesserung der pädiatrischen Versorgung: Für die stationäre Behandlung von Kindern wird die volle Fallpauschale auch bei kürzerer Aufenthaltsdauer gewährt. Jährliche Zuschläge von 300 Millionen Euro für pädiatrische Einrichtungen werden verstetigt.
  • Zusätzliche Mittel für spezialisierte Bereiche: Stroke Units, Traumatologie, Geburtshilfe und Intensivmedizin erhalten zusätzliche finanzielle Mittel.
  • Einführung von Leistungsgruppen: Krankenhausbehandlungen werden in zunächst 65 Leistungsgruppen unterteilt, die mit Qualitätskriterien für Struktur- und Prozessqualität verbunden sind.
  • Verantwortung der Länder: Die Länder bleiben für die Krankenhausplanung zuständig und bestimmen, welche Leistungsgruppen angeboten werden.
  • Ausnahmeregelungen für ländliche Räume: Bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Gebieten können Ausnahmen von Qualitätskriterien erhalten, um die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.
  • Transformationsfonds: Ein Fonds stellt über 10 Jahre bis zu 50 Milliarden Euro bereit, um strukturelle Veränderungen zu fördern.
  • Personalbemessung: Ein neues Personalbemessungsinstrument wird in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer entwickelt, um die Attraktivität der Arbeitsplätze im Krankenhaus zu erhöhen.
  • Entbürokratisierung: Prüfverfahren werden vereinfacht, Prüfintervalle verlängert und bürokratische Belastungen verringert.

Inkrafttreten soll die Reform zum 1. Januar 2025. Bis Ende 2026 können die Länder ihren Kliniken Leistungsgruppen zuweisen. 2027-28 wird das Finanzsystem langsam schrittweise umgestellt. 2029 ist dieser Prozess abgeschlossen.

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