Beteiligung der privaten Krankenversicherung an den Kosten der COVID-19-Epidemie

Antwort der auf die der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/21769

Gemäß der Systematik der privaten Krankenversicherung (PKV) erstatten die privaten Versicherungsunternehmen diejenigen Kosten, die vertraglich vereinbart sind und im Rahmen der medizinisch notwendigen Heilbehandlung anfallen. Das Kostenerstattungsprinzip der PKV führt dazu, dass Leistungen in der PKV regelhaft einen Einzelleistungsbezug aufweisen. Auf der Grundlage dieser Versicherungssystematik hat die PKV im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie unter anderem zusätzliche Hygienezuschläge mit der und Bundeszahnärztekammer vereinbart […]

Quelle: Bundestag (PDF, 321KB)

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