Berliner Senat beschließt Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Gesundheitswesen

Der Senat hat heute die von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci vorgelegte Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im zur Kenntnis genommen. Sie waren zuletzt vor drei Jahren neu gefasst worden. Vor dem Erlass werden sie nun dem Rat der Bürgermeister zur zugeleitet.

Die Verwaltungsvorschriften gelten für Honorarverträge mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Gesundheitswesen sowohl der zuständigen Senatsverwaltung einschließlich der ihr nachgeordneten Einrichtungen als auch der Bezirksämter und deren nichtrechtsfähiger Anstalten.

Die wichtigste Änderung betrifft die Erhöhung der in der Anlage zu den Verwaltungsvorschriften aufgeführten Obergrenzen der Honorarbandbreiten um 50 Prozent und der Untergrenzen um 20 Prozent. Die Höhe der Honorarsätze wird von der Senatsverwaltung für Finanzen durch Rundschreiben vorgegeben. […]

Quelle: Berlin.de