Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Hygienesonderprogramm in den Förderjahren 2013 bis 2021

Der legt hiermit den achten Bericht zur Umsetzung des Hygienesonderprogramms nach § 4 Absatz 9 Satz 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) in Verbindung mit § 4 Absatz 8 Satz 10 KHEntgG alte Fassung vor.

Dargestellt wird die Inanspruchnahme der Förderung durch die im Zeitraum 2013 bis 2021. Bei der Bewertung der Umsetzung ist zu beachten, dass die zwischen Krankenhäusern und für das Jahr 2021 größtenteils und für das Jahr 2020 zu einem großen Teil aus verschiedenen Gründen (unter anderem Konflikte bei der Vereinbarung der Pflegebudgets, Coronapandemie) noch nicht abgeschlossen sind.

So lagen zum Zeitpunkt der Datenmeldungen (13.04.2022) für weniger als die Hälfte der Krankenhäuser Budgetabschlüsse für das Jahr 2020 (45 %) und lediglich für 20 % der anspruchsberechtigten Krankenhäuser Budgetabschlüsse für das Jahr 2021 vor. Zum Vergleich sind für das Jahr 2019 85 % der Budgets vereinbart. Aus diesem Grunde kann die Inanspruchnahme des Hygiene-Förderprogramms im Jahr 2020 und 2021 anhand der vorliegenden Datenmeldungen noch nicht abschließend beurteilt werden. Auf Basis des gegenüber dem Vorjahresbericht aktualisierten Datenbestandes für das Jahr 2020 kann die weitere Entwicklung der Inanspruchnahme im Jahr 2020 aber zumindest näherungsweise über eine Hochrechnung auf die Grundgesamtheit aller anspruchsberechtigten Krankenhäuser nach Abschnitt 4.2.1 abgebildet werden. […]

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