Belegarztwesen in der Krise: SpiFa befürwortet Gesetzesänderung

Es besteht die Gefahr, dass das als noch funktionierende Integration gänzlich verschwinden wird.

Belegärzte arbeiten an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Sie sind seit Jahrzehnten die einzig funktionierende Integration zwischen diesen beiden Sektoren. „Umso dramatischer ist die Tatsache, dass das Belegarztwesen in seiner Existenz bedroht ist“, sagte SpiFa- Dr. Axel Schroeder am Mittwoch in Berlin.

Die schwierige Situation des Belegarztwesens wird an sinkenden Zahlen sichtbar: bei belegärztlichen Leistungen, bei belegärztlichen Abteilungen an Krankenhäusern und bei der Zahl der Belegärzte selbst. Laut Dr. Schroeder gibt es zwei Hauptursachen für diese Entwicklung. Eine davon ist das unterschiedliche Leistungsrecht zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung. Der restriktive Erlaubnisvorbehalt gilt für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Nach diesem, für die vertragsärztliche Versorgung gültigen Abrechnungssystem, müssen Belegärzte ihre Leistungen auch bei einer stationären Behandlung abrechnen. Dagegen ist der offene Verbotsvorbehalt Grundlage der Krankenhausabrechnung. Viele Leistungen, die im Krankenhaus möglich sind, bekommt der Belegarzt wegen fehlender EBM-Ziffer nicht vergütet. Die Differenz zwischen ambulantem und stationärem nimmt seit Jahren zu, weil nur wenig neue Leistungen im EBM aufgenommen werden, während sie flexibel in das DRG-System eingefügt werden. Es ist deshalb schon lange überfällig, den Verbotsvorbehalt auch für die der Belegärzte zu übernehmen, damit und Krankenhaus wieder einheitlich abrechnen können. […]

Pressemitteilung: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

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