Belegärztliche Versorgung zwischen Ambulantisierung, Reformdruck und neuen Kooperationsmodellen

Sektorenübergreifende Versorgung im Fokus des BdB-Parlamentarischen Abends

Beim parlamentarischen Abend des Bundesverbands der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) am 15. April 2026 in Berlin stand die sektorenübergreifende Patientenversorgung im Zentrum der gesundheitspolitischen Diskussion. Vertreter aus Politik, Selbstverwaltung und Versorgung beleuchteten die künftige Rolle von Belegärzten sowie neue Kooperationsmodelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Dabei zeigten sich sowohl Chancen als auch strukturelle Spannungsfelder im Zuge der Ambulantisierung und Krankenhausreform.

Diskussion über integrierte Versorgungsmodelle

Im Rahmen der Veranstaltung in der Landesvertretung Niedersachsen diskutierten Expertinnen und Experten unter dem Titel „Vertragsarzt im Krankenhaus – bewährte und neue Wege“ über die Weiterentwicklung intersektoraler Versorgungsstrukturen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, betonte die Notwendigkeit einer stärkeren Verzahnung der Versorgungsbereiche.

Der Vorstandsvorsitzende des BdB, Dr. Ryszard van Rhee, hob die Bedeutung der Belegärzte hervor, die durch ihre Tätigkeit in Praxis und Krankenhaus eine integrierte Versorgung ermöglichten. Diese Struktur ermögliche eine kontinuierliche Patientenbetreuung aus einer Hand und werde von Patientinnen und Patienten besonders geschätzt.

Gleichzeitig wurde auf strukturelle Herausforderungen hingewiesen. Während van Rhee auf die wirtschaftliche Belastung des Belegarztwesens verwies, ordnete Dr. Dominik von Stillfried (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) den Rückgang belegärztlicher Fälle im Kontext zunehmender Ambulantisierung ein. Johannes Wolff vom GKV-Spitzenverband verwies hingegen auf die Notwendigkeit, die stationären Ausgaben stärker zu begrenzen.

Neue Versorgungsansätze und strukturelle Unsicherheiten

Im Mittelpunkt der Debatte standen mögliche Weiterentwicklungen der Versorgungsstrukturen. Diskutiert wurden klassische Belegabteilungen, Mischmodelle sowie erweiterte Ansätze, die ambulante Operationen und Hybrid-DRG-Strukturen einbeziehen. Ziel sei eine stärkere Verzahnung der Versorgungssektoren bei gleichzeitiger Anpassung der Vergütungssystematik.

Als weiteres Modell wurden sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V diskutiert. Während diese als potenzielles Bindeglied zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern bewertet wurden, äußerten mehrere Teilnehmer Vorbehalte hinsichtlich praktischer Umsetzung, Zuständigkeiten und infrastruktureller Voraussetzungen.

Insgesamt verdeutlichte die Veranstaltung, dass die sektorenübergreifende Versorgung als zentraler Baustein zukünftiger Versorgungsstrukturen angesehen wird. Gleichzeitig bleibt die konkrete Ausgestaltung hinsichtlich Finanzierung, Kooperation und regulatorischem Rahmen weiterhin Gegenstand gesundheitspolitischer Debatten.

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