Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Nordrhein

Der am 15.10.2018 zwischen Krankenkassen und einvernehmlich abgestimmte Bedarfsplan (Anpassung der gesonderten fachärztlichen Versorgung – Planung der Arztgruppen Humangenetiker, ärzte, Pathologen und Transfusionsmediziner auf der Ebene des Planungsbereichs Nordrhein) tritt rückwirkend am 01.06.2018 in Kraft.

: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (PDF, 300KB)

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