BDP fordert Korrekturen bei Hybrid-DRG und Krankenhausreform
Der Berufsverband Deutscher Pathologen (BDP) fordert die Politik auf, die Rolle der pathologischen Diagnostik bei Gesetzesvorhaben und Vergütungsfragen stärker zu berücksichtigen. Die jüngsten Honorarkürzungen gefährden die flächendeckende Versorgung. Pathologische Diagnostik ist essenziell für eine präzise Krebsdiagnose und eine zielgerichtete Therapie.
Der BDP kritisiert, dass die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2025 die pathologische Diagnostik für intraoperativ entnommenes Gewebe in die Fallpauschale integriert. Dies sei problematisch, da:
- die komplexe Stufendiagnostik von Tumoren nicht planbar ist,
- mediane statt durchschnittlicher Kosten angesetzt wurden,
- verschiedene Vertragsärzte individuelle Vereinbarungen mit Pathologien schließen müssen.
Der Verband fordert, die weiterführende pathologische Diagnostik aufwandsbezogen abzurechnen, um eine zeitnahe und hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.
KHVVG: Pathologie muss in die Leistungsgruppensystematik integriert werden
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht 65 bundesweit einheitliche Leistungsgruppen vor. Der BDP fordert, die Pathologie in die Leistungsgruppen aufzunehmen, insbesondere in den Bereichen:
- Thoraxchirurgie,
- Tiefe Rektumeingriffe,
- Haut- und Geschlechtskrankheiten,
- Ovarialkarzinom,
- Senologie,
- Kinderhämatologie und -onkologie.
Die Pathologie spielt zudem eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung durch Obduktionen und sollte in den Vorhaltebudgets berücksichtigt werden.
Der BDP fordert eine bessere Finanzierung der pathologischen Diagnostik im ambulanten Bereich. Die steigende Zahl komplexer Fälle wird im EBM nicht angemessen abgebildet. Zudem müssen Mittel für die Weiterbildung in der Pathologie bereitgestellt werden.