Bayerns Gesundheitsminister für Entlastung der Klinikbeschäftigten durch Abbau bürokratischer Vorgaben

Schulterschluss mit Bayerischer Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen in Bayern – Forderung an die

Bayerns Klaus Holetschek will gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern die Kliniken kurzfristig von unnötiger Bürokratie entlasten. Holetschek betonte am Sonntag: „Die in den Kliniken ist äußerst angespannt. Das Problem ist aber nicht nur fehlendes , sondern auch zeitfressende Bürokratie. Die Hand am Bett ist jetzt wichtiger als die am Schreibtisch. Bayern wird daher alles tun, was möglich ist, um die Krankenhäuser in diesen herausfordernden Zeiten zu entlasten.“

Der Minister hatte sich am Freitag in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und -vertretern der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, einiger Kliniken, der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes auf das gemeinsame Vorgehen bei diesem wichtigen Thema verständigt. Holetschek unterstrich am Sonntag: „Ich freue mich über die konstruktive Haltung aller Beteiligten in dem Gespräch. Es bestand Einigkeit über die dringende Notwendigkeit, zum einen die gegenwärtigen Prüf- und Abrechnungsvorgaben für die Kliniken zu vereinfachen und zum anderen künftige Regelungen auf das absolut Notwendige zu beschränken sowie möglichst vollzugsfreundlich auszugestalten. Auf Landesebene werden wir vorhandene Spielräume zur Vereinfachung nutzen, soweit es nur geht. Der entscheidende Hebel liegt aber beim Bund.“

Der Minister erläuterte: „Wir waren uns in dem Gespräch einig, dass die Selbstverwaltungspartner sehr schnell eine Empfehlung anstreben, wann angesichts der gegenwärtigen Situation in den Kliniken vor Ort zur Gewährleistung der Patientenversorgung eine Abweichung von den Pflegepersonaluntergrenzen des Bundesgesundheitsministeriums statthaft ist. Klar ist: Hierbei geht es nur darum, eine einheitliche Anwendung der Aussetzung von Sanktionen zu gewährleisten, die in der jetzigen Situation nicht vermittelbar wären. Zum anderen werden die Bayerische Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen eine Verschiebung des Termins für die Scharfschaltung der elektronischen Vorgangsübermittlungs- (eVV) prüfen, um technisch unterstützte Lösungen zu ermöglichen. Und schließlich sollen die Anforderungen für die neu eingeführte Übergangspflege im praktikabel ausgestaltet werden. Neben diesen drei rasch anzugehenden Themen werden aber auch noch weitere Bürokratievorgaben unter die Lupe genommen. Es darf keine Denkverbote geben.“ Die Selbstverwaltungspartner haben zugesagt, diese und weitere Möglichkeiten zur Reduzierung bürokratischer Aufwände gemeinsam zu prüfen und soweit wie möglich in Bayern umzusetzen bzw. gemeinsame Vorschläge an die Bundesebene zu adressieren.    […]

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