Bayern entscheidet ab Herbst über Leistungsgruppen der Kliniken
MD Bayern prüft rund 3.400 Anträge – VPKA fordert Nutzung der planerischen Spielräume bei der Krankenhausplanung
Die Umsetzung der Krankenhausreform erreicht in Bayern eine entscheidende Phase. Der Medizinische Dienst Bayern hat die Prüfung von rund 3.400 Anträgen der Krankenhäuser auf Leistungsgruppen nahezu abgeschlossen. Ab Herbst entscheidet das Bayerische Gesundheitsministerium über die konkrete Zuweisung an die einzelnen Krankenhausstandorte. Der VPKA Bayern fordert, dabei regionale Versorgungsbedarfe und bestehende Spezialisierungen stärker zu berücksichtigen.
Die bayerischen Krankenhäuser stehen vor einer zentralen Weichenstellung bei der Umsetzung der Leistungsgruppen. Nach Angaben des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) hat der Medizinische Dienst Bayern die Prüfung von rund 3.400 Anträgen auf Zuweisung von Leistungsgruppen nahezu abgeschlossen.
Auf Grundlage der Prüfergebnisse beginnt nun die eigentliche Krankenhausplanung. Das Bayerische Gesundheitsministerium soll ab Herbst darüber entscheiden, welche Leistungsgruppen den einzelnen Krankenhausstandorten tatsächlich zugewiesen werden. Bis Ende 2026 soll das Verfahren abgeschlossen sein.
Damit wird konkret festgelegt, welche medizinischen Leistungen die einzelnen Kliniken künftig innerhalb der neuen Krankenhausstruktur anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
MD-Gutachten bilden Grundlage für Zuweisung
Die Leistungsgruppen wurden mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eingeführt und durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz weiterentwickelt.
Für die einzelnen Leistungsgruppen gelten definierte Qualitätsanforderungen, unter anderem hinsichtlich Personal, technischer Ausstattung und medizinischer Strukturen. Der MD Bayern hat geprüft, ob die Krankenhausstandorte für die jeweils beantragten Leistungsgruppen diese Voraussetzungen erfüllen.
Die Gutachten des Medizinischen Dienstes bilden damit eine wesentliche fachliche Grundlage für das weitere Verfahren. Die endgültige Entscheidung über die Zuweisung liegt jedoch beim Freistaat Bayern im Rahmen seiner Krankenhausplanung.
Genau an dieser Stelle sieht der VPKA einen entscheidenden Gestaltungsspielraum.
VPKA fordert versorgungsorientierte Entscheidungen
VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger warnt davor, die Entscheidungen ausschließlich an den Ergebnissen der MD-Prüfungen auszurichten.
„Die Gutachten des Medizinischen Dienstes sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Sie dürfen aber die Krankenhausplanung nicht ersetzen“, erklärt Stenger.
Bei der Zuweisung müssten neben den Qualitätsanforderungen insbesondere regionale Versorgungsbedarfe, Erreichbarkeit, gewachsene Spezialisierungen und die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Kliniken berücksichtigt werden.
Aus Sicht des Verbands sollte das Gesundheitsministerium deshalb die vorhandenen planerischen Spielräume zugunsten einer bedarfsgerechten Versorgung nutzen.
Besonders kritisch sieht der VPKA mögliche Auswirkungen auf spezialisierte Versorgungsangebote. Bestehende und nachweislich leistungsfähige Strukturen dürften nicht allein deshalb verloren gehen, weil sie sich nicht ohne Weiteres in die neue Leistungsgruppensystematik einordnen ließen.
Leistungsgruppen werden zur Standortentscheidung
Der Verband unterstützt grundsätzlich das Ziel, die bayerische Krankenhauslandschaft langfristig leistungsfähig und wirtschaftlich tragfähig aufzustellen. Auch eine stärkere Konzentration medizinischer Leistungen und Kooperationen zwischen Krankenhäusern könnten dafür notwendig sein.
Strukturveränderungen dürften nach Auffassung des VPKA jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Entscheidend müsse sein, welche Angebote für eine hochwertige und verlässliche Versorgung der Bevölkerung tatsächlich benötigt werden.
Damit rückt nach Abschluss der MD-Prüfungen nun die planerische Entscheidung des Landes in den Mittelpunkt. Für die betroffenen Krankenhäuser ist die Zuweisung von erheblicher strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung.
Welche Leistungsgruppen ein Standort erhält, bestimmt künftig wesentlich darüber, welche stationären Leistungen dort erbracht und vergütet werden können. Die Entscheidungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums werden damit zugleich die künftige Aufgabenverteilung zwischen den Krankenhausstandorten und die Struktur der bayerischen Krankenhauslandschaft prägen.




