Bayerische Krankenhausgesellschaft fordert Nachbesserungen bei Krankenhausreform
Vier zentrale Punkte und Dialogprozess sollen Risiken der Reform minimieren
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hat anlässlich der Mitgliederversammlung die Umsetzung der Krankenhausreform in Bayern bewertet und zentrale Nachbesserungen gefordert. Ein wichtiger Meilenstein war der 30. November 2025: Bis dahin haben alle bayerischen Kliniken ihre Anträge für Leistungsgruppen bei der Planungsbehörde eingereicht.
Oberbürgermeister Oliver Weigel, 2. Vorsitzender der BKG, betonte: „Die Kliniken gehen mit Mut die Reform an. Wir müssen mit Politik und Selbstverwaltung nötige Nachbesserungen klären, um unkalkulierbare Risiken und Nebenwirkungen der Reform zu vermeiden.“
BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen formulierte vier zentrale Forderungen auf Bundesebene:
- Keine Bestrafung der Umsetzung: Bei Leistungskonzentration dürfen keine Erlösabschläge entstehen, wie beispielsweise durch den Fixkostendegressionsabschlag oder die Vorhaltefinanzierung.
- Sichere Umwandlung von Standorten: Die Umwandlung von Krankenhausstandorten in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen muss verlässlich und planbar sein, mit klaren Leistungs- und Vergütungsregelungen.
- Reduktion der Überregulierung: Neue Mindestvorhaltezahlen dürfen die Regel- und Grundversorgung im ländlichen Raum nicht gefährden und sind bei bestehenden medizinisch definierten Mindestmengen überflüssig.
- Förderung von Kooperation und Vernetzung: Medizinische Zusammenarbeit soll die flächendeckende, bedarfsgerechte Patientenversorgung sichern und die Reform insgesamt wirksamer gestalten.
Die BKG lobt die bayernweite Bedarfsanalyse als vorbildhaftes Planungstool zur Identifikation von Unter- und Überversorgung. Auch die geförderten Regionalgutachten tragen laut BKG dazu bei, die Abstimmung der Medizinkonzepte zwischen Kliniken zu verbessern.
Für 2026 fordert die BKG einen verstärkten Dialogprozess, parallel zur Prüfung der Leistungsgruppenanträge durch den Medizinischen Dienst. Weigel unterstrich: „Unter- und Überversorgung muss vermieden, die flächendeckende Akut- und Notfallmedizin gesichert und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Kliniken berücksichtigt werden.“
Engehausen betonte, dass die Transformation bereits begonnen habe: „Kliniken fokussieren ihr Leistungsangebot und stimmen sich untereinander besser ab. Standortumwandlungen werden notwendig sein, und wir begleiten diesen Prozess aktiv.“
Ein weiterer Schwerpunkt ist die wirtschaftliche Absicherung: Engehausen warnte vor der Gefahr, dass die Reform durch fehlende Betriebskostenfinanzierung der Kliniken behindert wird. Seit 2022 seien die laufenden Kosten in Bayern deutlich unterfinanziert, und ein neues Sparpaket drohe die Lage zu verschärfen. Zugleich signalisiert die BKG Mitwirkung: „Mit Bürokratieabbau, mehr Flexibilität bei Personalvorgaben, besserer Patientensteuerung und Notfallreform sowie mehr Prävention sind Einsparungen möglich, ohne die Versorgung zu gefährden.“






