BÄK: Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit bis Ende 2021

Die Planungsgrundlagen von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für das Jahr 2021 müssen dringend sichergestellt werden. Das hat die () in ihrer Stellungnahme zu den Referentenentwürfen einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser sowie einer Verordnung zur Verlängerung der Vereinbarung zur wirtschaftlichen Sicherung der - und Rehabilitationseinrichtungen unterstrichen.

Ziel der Referentenentwürfe sei, die bisher beschlossenen Maßnahmen auf Basis der bisherigen Beratungsergebnisse des Expertenbeirates nach § 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zu verlängern und teilweise nach zu justieren. Während zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine – aus Sicht der Bundesärztekammer – sachgerechte Verlängerung bis zum Ende des Jahres ermöglicht wird, sollen die geplanten Regelungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser von der bisher geltenden Befristung bis zum 11. April 2021 lediglich bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden. […]

Download: Stellungnahme der Bundesärztekammer (PDF, 119KB)

Pressemitteilung: Bundesärztekammer

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