Auswirkung des Coronavirus auf die Rechnungslegung
Zu den Auswirkungen der Ausbreitung des coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31. Dezember 2019 wurde ein fachlicher Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht.
Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) breitet sich in vielen Ländern weiter aus. Neben wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen können sich auch Folgen für die Rechnungslegung der betroffenen Unternehmen ergeben.
Da die weitere entwicklung im Detail nicht abzusehen ist, ist eine ständige Überprüfung der vorhandenen Informationen sowie ihrer möglichen Auswirkungen durch die für die Aufstellung von Abschluss und Lagebericht zuständigen Unternehmensorgane sowie durch deren Abschlussprüfer erforderlich. […]
Quelle: BPG Münster