Ausschuss für Gesundheit im Deutschen Bundestag gibt Weg für die Sicherstellung der Schlaganfallversorgung in Deutschland frei

Der Berufsverband der Neurologen (BDN) begrüßt außerordentlich die heute vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedete Änderungen des § 295 Absatz 1 SGB V im Rahmen des Pflegepersonals-Stärkungsgesetzes

Nachträgliche Klarstellungen des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), die in Ziffern betreffend, geltend ab sofort auch rückwirkend. In bereits abgeschlossenen Abrechnungsverfahren kann nun nicht mehr nachträglich eingegriffen werden. „Mit dieser auch von uns favorisierten Lösung, konnten die dramatischen Folgen des BSG Urteils vom 19.06.2018 für die Schlaganfallversorgung in Deutschland in letzter Minute gestoppt werden. Wir sind sehr erleichtert, dass nicht durch eine kleinteilige Wortauslegung, unser gut funktionierendes System der flächendeckenden Schlaganfallversorgung in Deutschland zerschlagen worden ist […]

BVDN (PDF, 44KB)

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