Ausnahmezustand muss gemeinsam bewältigt werden – Wir brauchen langfristig tragfähige Entscheidungen

DKG-Stellungnahme zu den Regelungen im Bevölkerungsschutzgesetz

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass das 3. Bevölkerungsschutzgesetz unterstützende Maßnahmen für die zur Bewältigung der Lasten der enthält. Die Wiedereinführung von Freihaltepauschalen für die Monate November, Dezember und Januar ist ein richtiger Schritt, er wird aber durch die sehr restriktiven Zuordnungskriterien nur für wenige Kliniken zur wirklich wirksamem Finanzierungshilfe. Zu erwarten ist, dass viel mehr als die jetzt von den Kriterien erfassten Kliniken durch die notwendigen Einschränkungen in der Regelversorgung und die erforderliche Konzentration auf -Patienten Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme haben. „Wir brauchen eine schnelle Nachsteuerung durch das Bundesgesundheitsministerium, wenn sich in den nächsten Tagen und Wochen zeigen sollte, dass wir über die Regelungen nicht alle für die COVID-Versorgung relevanten Klinikstandorte erreichen. Das jetzt beschlossene Gesetz eröffnet dem Ministerium diese Möglichkeit, und wir vertrauen darauf, dass Minister Spahn sie dann auch nutzt“, erklärt Dr. , Präsident der DKG. […]

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Regelungen im Bevölkerungsschutzgesetz zum Krankenhausbereich (PDF, 60KB)

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Das könnte Dich auch interessieren …