Ausgleichszahlungsvereinbarung nach § 21 Abs. 7a KHG (Freihaltepauschalen ab dem 15.11.2021)

Anlage: nach §21 Abs. 2b KHG ab dem 15.11.2021 zum 31.12.2021
Ermittlung der tagesbezogenen Ausgleichsbeträge

Quelle: BWKG

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