Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser werden ausdifferenziert

Pauschalen zwischen 360 und 760 Euro für jedes nicht belegte Bett

Die Pauschale zur Refinanzierung freigehaltener von bisher 560 Euro wird künftig in fünf Kategorien ausdifferenziert: Je nach Leistungsumfang des Hauses erhalten die ab 1. Juli eine Summe zwischen 360 und 760 Euro für jedes im Zuge der Covid-19- nicht belegte Bett. Für die Zuordnung ist der durchschnittliche Case-Mix-Index (CMI) der Klinik maßgeblich. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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