Ausgleichszahlungen an Vertragsärzte und Psychotherapeuten nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 19/21255
Das im März vom Deutschen Bundestag beschlossene covid-19-krankenhausentlastungsgesetz zielte insbesondere darauf ab, die Existenz der krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sowie die Versorgung von Pflegebedürftigen und die vertragsärztliche Versorgung und Infrastruktur zu sichern. Die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte machte es möglich, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen und den stationären Sektor vor einer über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Inanspruchnahme von Patientinnen und patienten zu schützen. Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen wurden mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für weitere leistungserbringer wie Heilmittelerbringer, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte und Einrichtungen des Müttergenesungswerkes eingeführt. […]
Quelle: Bundestag (PDF, 227KB)