Ausgleichszahlungen an Vertragsärzte und Psychotherapeuten nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 19/21255

Das im März vom Deutschen Bundestag beschlossene zielte insbesondere darauf ab, die Existenz der und Rehabilitationseinrichtungen sowie die Versorgung von Pflegebedürftigen und die vertragsärztliche Versorgung und Infrastruktur zu sichern. Die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte machte es möglich, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen und den stationären Sektor vor einer über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Inanspruchnahme von Patientinnen und zu schützen. Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen wurden mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für weitere wie Heilmittelerbringer, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte und Einrichtungen des Müttergenesungswerkes eingeführt. […]

Quelle: Bundestag (PDF, 227KB)

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